Unsere Datenlöschfristen

Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.

Website

Kategorie

Nutzungsdaten

Systembezogene Daten wie Logins, Klickpfade, Kurszugriffe. Sie dienen ausschließlich der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und der Missbrauchskontrolle.


Zweck

Nutzungsdaten (Klick-Logs, Zugriffe)
Systemprotokolle wie Logins, Klickpfade, Kurszugriffe zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Missbrauchskontrolle.
 

Aufbewahrungsfrist
6 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Nutzer/innen

Kategorie

Personenbezogene Daten
Daten, die direkt mit der Person verknüpft sind, z. B. Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Lehrgänge oder Tagungen / Schulungen / Fortbildungen.
 


Zweck

Nutzerkonten für die Aus- und Fortbildung

Bereitstellung und Verwaltung personenbezogener Nutzerkonten für die dienstliche Aus- und Fortbildung im Campus der Justiz Rheinland-Pfalz. Rechtsgrundlagen gemäß dem abgestimmten Verarbeitungsverzeichnis: § 3 Abs. 1 LBG, § 12 LBG, § 26 BDSG sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO. Nach 18 Monaten ohne Website-Zugriff wird die Kontolöschung geprüft. Voraussetzung sind eine Warnmail mit konkretem Termin und mindestens einem Monat Vorlauf, eine erneute Prüfung des letzten Zugriffs und die dokumentierte manuelle Freigabe durch Andreas Ritz. Eine zwischenzeitliche Anmeldung verhindert die Löschung wegen Inaktivität. Die freigegebene Datenschutz-Löschanforderung umfasst auch die zugehörigen Lern- und Zertifikatsdaten. Die regelmäßige Frist von fünf Jahren nach Kursende endet bei einer früheren Kontolöschung vorzeitig. Eine zentrale Sicherung der Zertifikate vor Kontolöschung ist nicht vorgesehen. Monatsberichte informieren ausschließlich Ritz Admin; Warnmail und Freigabe erfolgen manuell.

Aufbewahrungsfrist
18 Monate
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde

Kursbereiche

Kategorie

Nachweispflichtige Daten
Daten, die aufgrund rechtlicher Vorgaben länger aufbewahrt werden müssen, z. B. Fortbildungsnachweise.


Zweck

Teilnahmedaten an Lehrgängen/Schulungen/Fortbildungen

Im Rahmen von Lehrgängen, Fortbildungen und Schulungen werden Daten zu Teilnahme, Kursfortschritt, Bewertungen und ausgestellten Bescheinigungen gespeichert. Sie dienen dem Nachweis der Teilnahme und der Qualitätssicherung. Die regelmäßige Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre nach Ende des zugehörigen Kurses. Wird das Nutzerkonto wegen mindestens 18 Monaten Inaktivität nach Warnmail mit mindestens einem Monat Vorlauf und manueller Freigabe durch Andreas Ritz früher gelöscht, werden auch die zugehörigen Lern- und Zertifikatsdaten im Rahmen der Datenschutz-Löschanforderung früher gelöscht. Die Fünfjahresfrist ist eine selbst festgelegte Regelfrist, keine hiervon unabhängige Mindestaufbewahrung. Eine zentrale PDF-Sicherung vor Kontolöschung entfällt; die Betroffenen werden vorab auf den eigenen Download benötigter Zertifikate hingewiesen.

Aufbewahrungsfrist
5 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt

Kurse

Kategorie

Nachweispflichtige Daten
Daten, die aufgrund rechtlicher Vorgaben länger aufbewahrt werden müssen, z. B. Fortbildungsnachweise.


Zweck

Teilnahmedaten an Lehrgängen/Schulungen/Fortbildungen

Im Rahmen von Lehrgängen, Fortbildungen und Schulungen werden Daten zu Teilnahme, Kursfortschritt, Bewertungen und ausgestellten Bescheinigungen gespeichert. Sie dienen dem Nachweis der Teilnahme und der Qualitätssicherung. Die regelmäßige Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre nach Ende des zugehörigen Kurses. Wird das Nutzerkonto wegen mindestens 18 Monaten Inaktivität nach Warnmail mit mindestens einem Monat Vorlauf und manueller Freigabe durch Andreas Ritz früher gelöscht, werden auch die zugehörigen Lern- und Zertifikatsdaten im Rahmen der Datenschutz-Löschanforderung früher gelöscht. Die Fünfjahresfrist ist eine selbst festgelegte Regelfrist, keine hiervon unabhängige Mindestaufbewahrung. Eine zentrale PDF-Sicherung vor Kontolöschung entfällt; die Betroffenen werden vorab auf den eigenen Download benötigter Zertifikate hingewiesen.

Aufbewahrungsfrist
5 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt

Aktivitätsmodule

Kategorie

Kurs- und Lerndaten
Daten, die im Rahmen von Kursen anfallen, z. B. Teilnahmebestätigungen, Forenbeiträge, Testergebnisse und sonstige Kursaktivitäten.
 


Zweck

Kommunikationsdaten (Foren, Nachrichten)
Beiträge und Mitteilungen in Kursen, die der Zusammenarbeit dienen.
 

12 Monate nach Kursende.

Aufbewahrungsfrist
12 Monate
Rechtliche Grundlagen
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde

Blöcke

Kategorie

Kurs- und Lerndaten
Daten, die im Rahmen von Kursen anfallen, z. B. Teilnahmebestätigungen, Forenbeiträge, Testergebnisse und sonstige Kursaktivitäten.
 


Zweck

Kommunikationsdaten (Foren, Nachrichten)
Beiträge und Mitteilungen in Kursen, die der Zusammenarbeit dienen.
 

12 Monate nach Kursende.

Aufbewahrungsfrist
12 Monate
Rechtliche Grundlagen
Öffentliches Interesse (DSGVO Art. 6.1(e)) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde

Zertifikat

Kategorie

Nachweispflichtige Daten
Daten, die aufgrund rechtlicher Vorgaben länger aufbewahrt werden müssen, z. B. Fortbildungsnachweise.


Zweck

Teilnahmedaten an Lehrgängen/Schulungen/Fortbildungen

Im Rahmen von Lehrgängen, Fortbildungen und Schulungen werden Daten zu Teilnahme, Kursfortschritt, Bewertungen und ausgestellten Bescheinigungen gespeichert. Sie dienen dem Nachweis der Teilnahme und der Qualitätssicherung. Die regelmäßige Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre nach Ende des zugehörigen Kurses. Wird das Nutzerkonto wegen mindestens 18 Monaten Inaktivität nach Warnmail mit mindestens einem Monat Vorlauf und manueller Freigabe durch Andreas Ritz früher gelöscht, werden auch die zugehörigen Lern- und Zertifikatsdaten im Rahmen der Datenschutz-Löschanforderung früher gelöscht. Die Fünfjahresfrist ist eine selbst festgelegte Regelfrist, keine hiervon unabhängige Mindestaufbewahrung. Eine zentrale PDF-Sicherung vor Kontolöschung entfällt; die Betroffenen werden vorab auf den eigenen Download benötigter Zertifikate hingewiesen.

Aufbewahrungsfrist
5 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt

Lernpaket

Kategorie

Kurs- und Lerndaten
Daten, die im Rahmen von Kursen anfallen, z. B. Teilnahmebestätigungen, Forenbeiträge, Testergebnisse und sonstige Kursaktivitäten.
 


Zweck

Teilnahmedaten an Lehrgängen/Schulungen/Fortbildungen

Im Rahmen von Lehrgängen, Fortbildungen und Schulungen werden Daten zu Teilnahme, Kursfortschritt, Bewertungen und ausgestellten Bescheinigungen gespeichert. Sie dienen dem Nachweis der Teilnahme und der Qualitätssicherung. Die regelmäßige Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre nach Ende des zugehörigen Kurses. Wird das Nutzerkonto wegen mindestens 18 Monaten Inaktivität nach Warnmail mit mindestens einem Monat Vorlauf und manueller Freigabe durch Andreas Ritz früher gelöscht, werden auch die zugehörigen Lern- und Zertifikatsdaten im Rahmen der Datenschutz-Löschanforderung früher gelöscht. Die Fünfjahresfrist ist eine selbst festgelegte Regelfrist, keine hiervon unabhängige Mindestaufbewahrung. Eine zentrale PDF-Sicherung vor Kontolöschung entfällt; die Betroffenen werden vorab auf den eigenen Download benötigter Zertifikate hingewiesen.

Aufbewahrungsfrist
5 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt